| Betreuungen: | |
| Betreuungen werden vom
Vormundschaftsgericht angeordnet für Menschen, die aufgrund von psychischen
Krankheiten, starken Behinderungen oder Altersschwäche nicht mehr in
der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln. Je nach Bedarf übernimmt der/ die BetreuerIn die Vermögensverwaltung, die Gesundheitsfürsorge und /oder die Vertretung in rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten. Betreuungen sollen immer an den Wünschen des Betreuten orientiert sein, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um diese Wünsche durchzusprechen und eine entsprechende Betreuungsverfügung aufzusetzen. |
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| Wieviel kostet die Betreuung ? | |
| Der Betreuer hat beim Vormundschaftsgericht eine genaue Abrechnung auf der Grundlage eines Tätigkeitsberichts vorzulegen. Die entstehenden Kosten übernimmt bei Bedürftigkeit die Gerichtskasse, bei ausreichendem Einkommen der Betreute selbst in Höhe von maximal 31 € pro Zeitstunde. | |
| Ich interessiere mich für Betreuungen. | |